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   OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18   

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OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18 (https://dejure.org/2019,60457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.10.2019 - 6 U 215/18 (https://dejure.org/2019,60457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - 6 U 215/18 (https://dejure.org/2019,60457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 126 Abs 1 BGB, § 355 Abs 1 S 2 BGB, § 355 Abs 2 S 1 BGB, § 492 Abs 2 S 1 BGB, § 495 Abs 1 BGB
    Finanzierter Fahrzeugkaufvertrag: Rückabwicklungsanspruch nach Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit der Widerrufsinformation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18
    Diese Sicht entspricht dem gesetzlichen Konzept der auch im Verbund grundsätzlich fortbestehenden rechtlichen Selbständigkeit von Finanzierungs- und finanziertem Geschäft (vgl. ausführlich Senat, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 51 f., juris).

    Auch wenn dort nicht explizit auf das Bestehen dieses Rechts an sich hingewiesen wird (etwa in Aufnahme des Gesetzeswortlautes des § 500 Abs. 2 BGB), lässt sich der Klausel doch entnehmen, dass dem Darlehensnehmer ein solches Recht zusteht: Indem in der Klausel die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung für den Fall der vorzeitigen Rückzahlung erläutert wird, wird für den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, auf den abzustellen ist, zugleich - klar und verständlich - deutlich, dass ihm ein solches Recht zusteht (vgl. Senat, Urteil vom 28.05.2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 64f., juris).

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind schon gar keine Informationen zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung eines - wie hier - befristeten Darlehensvertrages erforderlich, um dem Pflichtangabenerfordernis des Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB zu genügen (vgl. ausführlich Senat, Urteil vom 28.05.2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 72ff., juris).

    Selbst bei unterstellt fehlerhaften Angaben zur Methode der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung besteht nach dem gesetzlichen System die Sanktion nicht darin, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird; vielmehr gilt insoweit (nur) § 502 Abs. 2 BGB, wonach bei unzutreffenden Angaben in diesem Punkt (nur) kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung besteht (vgl. Senat, Urteil vom 28.05.2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 69ff., juris).

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 6 U 210/18

    Ordnungsgemäße Widerrufsinformation bei Verweis auf Darlehensbedingungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18
    Vor diesem Hintergrund konnte für eine verständige und aufmerksame Vertragspartei kein Zweifel daran bestehen, dass auch die Seiten 2 bis 7 Vertragsinhalt werden und sich die geleisteten Unterschriften auch auf diese Seiten beziehen sollten (so schon Senat, Urteil vom 30.07.2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 40ff., juris).

    Dies ergibt sich systematisch auch daraus, dass die Pflichtangabe einer zentralen Rechtsfolge der vorzeitigen Rückzahlung, nämlich der Vorfälligkeitsentschädigung, gesondert geregelt ist, nämlich in Art. 247 § 7 Nr. 3 EGBGB (Senat, Urteil vom 30.07.2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 61ff., juris).

    Soweit das OLG Frankfurt mit Urteil vom 11.04.2017 - 25 U 110/16 -, Rn. 33, juris, ausführt, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH a.a.O. ausführt, dass der Kreditvertrag zur Wahrung des Verständlichkeitsgebots einen klaren und prägnanten Verweis auf die "einschlägigen spezifischen Abschnitte" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditgebers enthalten müsse und damit dem Verbraucher ermöglichen müsse, genau zu erkennen, an welcher Stelle die einzelnen Elemente der zwingenden Angaben zu finden seien, die nicht im Kreditvertrag aufgeführt sind, lässt sich dies der Entscheidung des EuGH nicht entnehmen (vgl. Senat, Urteil vom 04.06.2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 54, juris; Urteil vom 30.07.2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 66, juris).

  • OLG Stuttgart, 04.06.2019 - 6 U 137/18

    Verbraucherdarlehen: Bezugnahme auf Gesetz in der Widerrufsinformation;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18
    Soweit das OLG Frankfurt mit Urteil vom 11.04.2017 - 25 U 110/16 -, Rn. 33, juris, ausführt, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH a.a.O. ausführt, dass der Kreditvertrag zur Wahrung des Verständlichkeitsgebots einen klaren und prägnanten Verweis auf die "einschlägigen spezifischen Abschnitte" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditgebers enthalten müsse und damit dem Verbraucher ermöglichen müsse, genau zu erkennen, an welcher Stelle die einzelnen Elemente der zwingenden Angaben zu finden seien, die nicht im Kreditvertrag aufgeführt sind, lässt sich dies der Entscheidung des EuGH nicht entnehmen (vgl. Senat, Urteil vom 04.06.2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 54, juris; Urteil vom 30.07.2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 66, juris).

    Diese sind ohne Hilfsmittel ausreichend lesbar (vgl. Senat, Urteil vom 04.06.2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 29, juris, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 2/11 -, Rn. 11, juris).

  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18
    Der EuGH hat mit Urteil vom 09.11.2016, C-42/15, juris, ausgeführt, dass nicht notwendigerweise alle in Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 genannten Elemente in einem einzigen Dokument enthalten sein müssen.
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18
    Die Schriftform erfordert keine körperliche Verbindung der einzelnen Blätter der Urkunde, die Einheit muss sich jedoch aus fortlaufender Paginierung, fortlaufender Nummerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher grafischer Gestaltung, inhaltlichem Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1997 - XII ZR 234/95 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 25 U 110/16

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung außerhalb der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18
    Soweit das OLG Frankfurt mit Urteil vom 11.04.2017 - 25 U 110/16 -, Rn. 33, juris, ausführt, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH a.a.O. ausführt, dass der Kreditvertrag zur Wahrung des Verständlichkeitsgebots einen klaren und prägnanten Verweis auf die "einschlägigen spezifischen Abschnitte" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditgebers enthalten müsse und damit dem Verbraucher ermöglichen müsse, genau zu erkennen, an welcher Stelle die einzelnen Elemente der zwingenden Angaben zu finden seien, die nicht im Kreditvertrag aufgeführt sind, lässt sich dies der Entscheidung des EuGH nicht entnehmen (vgl. Senat, Urteil vom 04.06.2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 54, juris; Urteil vom 30.07.2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 66, juris).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18
    Diese sind ohne Hilfsmittel ausreichend lesbar (vgl. Senat, Urteil vom 04.06.2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 29, juris, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 2/11 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 446/16

    Auskunftsanspruch des Darlehensnehmers über die von der Bank konkret gezogenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18
    Dass sonst Pflichtangaben fehlen würden oder ungenügend wären, ist nicht behauptet (vgl. zur Erforderlichkeit BGH, Urteil vom 17.04.2018 - XI ZR 446/16 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18
    Eine dem Darlehensnehmer günstige Formulierung in allgemeinen Darlehensbedingungen kann als Angebot der Bank ausgelegt werden, das der Darlehensnehmer durch Unterzeichnung des Darlehensvertrags annimmt (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, NJW 2017, 1306, Rn. 29ff.).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18
    Dass gerade das dem Verbraucher überlassene Exemplar seine Unterschrift trägt, ist dazu nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 27.02.2018 - XI ZR 160/17 -, Rn. 30, juris).
  • BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11

    Anforderungen an die Zuerkennung des Miterfinderstatus i.R. eines internationalen

  • OLG Stuttgart, 10.09.2019 - 6 U 191/18

    Verfristung des Widerrufs eines darlehensfinanzierten Kraftfahrzeugkaufs in einem

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